Der künstliche Rechtsberater

Beitrag Recht zum Thema “Der künstliche Rechtsberater – Kommt nun nach „Doktor Google“ der „Rechtsanwalt ChatGPT“?” vom 06.04.2023

 


Der künstliche Rechtsberater – Kommt nun nach „Doktor Google“ der „Rechtsanwalt ChatGPT“?


Sicher haben sich die meisten von Ihnen schon einmal bei körperlichen Beschwerden „Doktor Google“ gewandt. Sie wären nicht alleine: Laut einer Studie von „bitkom“ googeln 62 Prozent der deutschen Internetnutzerinnen und –nutzer noch vor einem Arzttermin nach ihren Symptomen; wohl mit gemischtem Erfolg. Ähnlich ist es auch im rechtlichen Bereich.

Seit Ende November letzten Jahres können wir die Fähigkeiten von ChatGPT bestaunen; einen onlinebasierten Chatbot, welcher kohärente Texte in eloquenter Sprache formulieren kann. Ganze universitäre Hausarbeiten und Blogeinträge soll ChatGPT bereits ohne Probleme geschrieben haben (Keine Sorge liebe Leserinnen und Leser, dieser Beitrag gehört nicht dazu).

Da stellt sich die Frage: Wenn der Chatbot wissenschaftlich und journalistisch arbeiten kann, wieso denn nicht auch juristisch? Die Rechtswissenschaft ist schließlich auch eine universitäre Disziplin.

Qualitätsarbeit?
Nüchtern betrachtet lässt sich schnell feststellen, dass ChatGPT derzeit noch nicht das Zeug dazu besitzt, seinen ersten Mandanten zu empfangen. Im Test der FAZ zeigte sich schnell, dass der Chatbot teilweise von einem falschen Gesetzestext ausgeht oder Rechtsbegriffe abwegig auslegt. Bei einigen Rechtsfragen scheint ChatGPT fast richtig zu liegen, jedoch relativ oberflächlich sein. Gerade jedoch bei der Erstellung von juristischen Dokumenten könnte mangelnde Gesetzeskenntnis fatale Folgen haben; Stichwort: AGB. Unvollständige oder ungenaue Klauseln sind hierbei in ihrer Gesamtheit stets unwirksam.

Auch ist ChatGPT derzeit noch meilenweit von einem juristischen Universitätsabschluss entfernt, wie der Test der LTO zeigt: Hier scheitert der Chatbot noch an einfachsten Sachverhalten.

Und da ist noch eine Sache…

Die Sache mit der Haftung
ChatGPT und das dahinterstehende Unternehmen „OpenAI“ ist kein Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Regelmäßig verweist ChatGPT ihre Nutzer bei juristischen Fragen auf professionelle Rechtsberatung. Die Haftung für die Unrichtigkeit der Informationen wird von OpenAI ausgeschlossen. Auch wenn entsprechende Fälle noch nicht die Gerichte erreicht haben, so muss man im Zweifel annehmen, dass die Nutzung von ChatGPT erstellter Dokumente vollständig auf eigenes Risiko erfolgt.

Fazit
Es ist erstaunlich, wie wortgewandt sich der Chatbot grundsätzlich anstellt. Und immerhin steht ChatGPT erst am Beginn seiner Entwicklung. Wie mag es erst in 5 Jahren ausschauen?

Jedenfalls zum heutigen Zeitpunkt kann ChatGPT eher ein Formulierungsassistent als ein eigenständiger Rechtsberater sein. Im juristischen Bereich wird man von der KI noch im Regen stehen gelassen. Als metaphorischer Regenschirm steht Ihnen unser Team bei GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater PartmbB gern zur Verfügung.

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