Wichtige Neuerung: Das Wachstumschancengesetz 2024

Beitrag Recht zum Thema “Wichtige Neuerung: Das Wachstumschancengesetz 2024” vom 19.09.2024

 


Wichtige Neuerung: Das Wachstumschancengesetz 2024


Das Wachstumschancengesetz bringt erhebliche steuerliche Erleichterungen und administrative Vereinfachungen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowie die Bau- und Immobilienbranche. Diese Maßnahmen fördern Investitionen, Innovationen und die schnelle Refinanzierung von Bauprojekten. Wir helfen Unternehmen dabei, die relevanten Regelungen des neuen Gesetzes zu verstehen und die daraus entstehenden Vorteile optimal zu nutzen.

Die maximale Sonderabschreibung für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde von 20 % auf 40 % erhöht. Das bedeutet für Unternehmer, dass Investitionskosten schneller abgeschrieben und die Liquidität verbessert werden kann. Eine gute Gelegenheit, um neue Maschinen anzuschaffen oder den Fuhrpark zu erneuern, ohne die Bilanz zu sehr zu belasten!

Eine degressive Abschreibung von 5 % wurde für neu errichtete Wohngebäude eingeführt. Diese Regelung gilt für Gebäude, deren Bau nach dem 30. September 2023 begonnen wurde. Für die Bau- und Immobilienbranche bedeutet dies, dass Investitionskosten schneller abgeschrieben und neue Projekte schneller refinanziert werden können. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, erklärte hierzu: »Sechs Jahre lang, sechs Prozent der Investitionskosten abschreiben – das ist unser Angebot, um den Wohnungsbau in Schwung zu bringen.«

Die Forschungszulage kann auf Antrag von 25 % auf 35 % erhöht werden. Dies ist ein erheblicher Anreiz für kleine und mittlere Unternehmen, in Innovationen und Forschung zu investieren. Neue Materialien, nachhaltige Bauweisen oder energieeffiziente Technologien können somit besser finanziert werden.

Die Grenze für die Buchführungspflicht wurde auf einen Gesamtumsatz von 800.000 Euro bzw. einen Gewinn von 80.000 Euro angehoben. Für kleinere Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche administrative Entlastung, da weniger strenge Buchführungsvorschriften gelten und somit mehr Zeit für das Kerngeschäft bleibt.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Verlustverrechnung: Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 können Verluste bis zu 1 Million Euro (bei Zusammenveranlagung bis zu 2 Millionen Euro) unbeschränkt abgezogen werden. Verluste, die darüber hinausgehen, können mit bis zu 70 % des verbleibenden Gewinns verrechnet werden. So können zum Beispiel Verluste aus den Pandemiejahren effizient genutzt werden, um steuerliche Vorteile zu erhalten und Firmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

Fazit
Die neuen Regelungen des Wachstumschancengesetzes bieten deutliche finanzielle Erleichterungen und administrative Vereinfachungen. Sie geben Unternehmen die Möglichkeit, notwendige Investitionen zu tätigen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen. Dies schafft nicht nur Luft zum Atmen, sondern auch neue Wachstumschancen. Für die Bau- und Immobilienbranche stellen die degressiven Abschreibungsmöglichkeiten einen erheblichen Vorteil dar. Projekte können schneller refinanziert werden, was besonders in Zeiten von Wohnraummangel und steigenden Baukosten ein wichtiger Impuls ist. Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen, die Änderungen zu verstehen und umzusetzen.

Bildhinweis: R. Prechtel

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Richard Prechtel, LL.M.
Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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